Einsatznummer | 057/2019 | |
Datum, Uhrzeit |
19.04.2019, 15:46 Uhr | |
Stichwort | Feuer 1 - ausgelöster Heimrauchmelder | |
Ort | Geilenkirchen | |
Alarmierte Einheiten |
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Einsatzbeschreibung:
Am Nachmittag des Karfreitag wurde die Löscheinheit Geilenkirchen in die Konrad-Adenauer-Straße gerufen. Aufmerksame Nachbarn hatten das Piepsen eines Rauchwarnmelders wahrgenommen und umgehend die Feuerwehr gerufen.
An der Einsatzstelle konnte bei Eintreffen bereits ein Brandgeruch wahrgenommen werden. Ein Trupp unter Atemschutz betrat wenig später die Wohnung und konnte angebranntes Essen als Ursache feststellen.
Eine Katze, die sich alleine in der Wohnung befand, konnte unverletzt aus der Wohnung gerettet werden.
Auch bei diesem Einsatz hat sich wieder gezeigt, dass ein Rauchwarnmelder in der Wohnung schlimmeres verhindern kann. Sollten Sie noch keinen Rauchwarnmelder haben, machen Sie sich zu Ostern selbst ein Geschenk und investieren Sie in Ihre Sicherheit. Bedenken Sie bitte auch, dass Rauchwarnmelder in Nordrhein-Westfalen in privaten Wohnungen und Wohnhäusern gesetzlich vorgeschrieben sind. Rauchmelder retten Leben.